Für Eltern: Was Sie über den Führerschein Ihres Kindes wissen sollten
Beim ersten Führerschein fahren Eltern innerlich mit – und zahlen meist auch. Hier erklären wir offen, wie die Ausbildung abläuft, was sie kostet und wo Sie gefragt sind. Lieber persönlich? Kommen Sie gern gemeinsam mit Ihrem Kind zu einer Anmeldezeit.

Ihr Ansprechpartner: Mike Kliese, Inhaber
Was Sie erwarten können
Persönlich
Inhaber Mike Kliese ist Ihr Ansprechpartner.
Transparent
Jeder Kostenbestandteil vorab erklärt, amtliche Gebühren getrennt.
Erfahren
Seit 2003, der Inhaber bringt über 34 Jahre Berufserfahrung mit.
Ehrlich
Keine Rekordzeiten, keine Garantien; wir sagen offen, wann Ihr Kind prüfungsreif ist.
Geduldig
Nervosität ist normal.
Erreichbar
Zwei Standorte, Anmeldung Mo, Di und Do.
Wann Sie gefragt sind
| Schritt | Ihr Kind | Sie |
|---|---|---|
| Anmeldung | Klasse wählen, Vertrag schließen | Zustimmung der Eltern (bei gemeinsamem Sorgerecht in der Regel beider) |
| Unterlagen | Sehtest, Erste Hilfe, Passfoto | Termine mit organisieren |
| Antrag | bei der Führerscheinstelle | bei BF17 Ausweiskopien, Begleitpersonen eintragen lassen |
| Theorie | Unterricht, Theorieprüfung beim TÜV SÜD | Fahrten zum Unterricht, beim Lernen unterstützen |
| Fahrstunden | Übungs- und Sonderfahrten | Kosten im Blick behalten |
| Prüfung | praktische Prüfung beim TÜV SÜD | Prüfgebühren |
| ab 17 (BF17) | begleitet fahren | als Begleitperson Ansprechpartner sein |
Kosten verstehen
Die Kosten bestehen aus Fahrschulentgelten (Grundbetrag, Fahrstunden, Sonderfahrten, Vorstellung zur Prüfung), amtlichen Gebühren (Führerscheinstelle, TÜV SÜD) und Kosten vorab (Sehtest, Erste Hilfe, Passfoto). Wie viele Fahrstunden Ihr Kind braucht, weiß vorher niemand; deshalb nennen wir keinen Pauschalpreis. Vergleichen Sie bei Angeboten immer alle Positionen.
Unsere vollständige Preisliste schicken wir Ihnen gern zu – oder Sie sehen sie in einem unserer Büros an. Preisliste anfordern
Sicherheit
- Begleitetes Fahren wirkt: Laut Bundesanstalt für Straßenwesen hatten BF17-Fahranfänger im ersten Jahr allein rund 20 % weniger Unfälle.
- Klare Regeln: In der Probezeit und bis 21 gilt 0,0 Promille und kein Cannabis.
- Fahrschulwagen: Wie gesetzlich vorgeschrieben mit Doppelbedienung – der Fahrlehrer kann vom Beifahrersitz bremsen, im Schaltwagen auch kuppeln.
Können Sie Begleitperson sein?
Sie sind mindestens 30, haben seit mindestens 5 Jahren Klasse B und bei Antragstellung höchstens 1 Punkt in Flensburg, stehen in der Prüfungsbescheinigung und haben beim Begleiten Ihren Führerschein dabei. Beim Begleiten gilt: unter 0,5 Promille, unter 3,5 ng/ml THC, keine anderen Drogen. Sie sind Ansprechpartner, nicht Fahrlehrer.
Häufige Fragen
Bei Minderjährigen braucht der Vertrag Ihre Zustimmung; am einfachsten kommen Sie gemeinsam.
Im öffentlichen Straßenverkehr nicht: Vor der bestandenen Prüfung fährt Ihr Kind dort nur mit Fahrlehrer. Die geplante Reform sieht eine Erprobung von Übungsfahrten mit Angehörigen vor; beschlossen ist das nicht.
Viele Versicherer rechnen BF17 günstiger an – fragen Sie nach.
Lieber persönlich? Wir nehmen uns Zeit.
Ebersberg, Eberhardstraße 18: Di 17–19 und Do 18–19 Uhr · Kirchseeon, Rathausstraße 2: Mo 18–19 Uhr.