Ab 16½ Antrag bei der Führerscheinstelle, am besten mit der Anmeldung bei uns.
Ab 16 Jahren und 9 Monaten Theorieprüfung.
Ab 16 Jahren und 11 Monaten Praktische Prüfung.
Mit 17 Fahren mit Prüfungsbescheinigung und eingetragener Begleitperson, in Deutschland und Österreich.
Mit 18 Allein fahren, ohne neue Prüfung; den Kartenführerschein gibt es über deine Führerscheinstelle.
Warum sich BF17 lohnt
Mehr Sicherheit: Laut Bundesanstalt für Straßenwesen hatten BF17-Fahranfänger im ersten Jahr allein am Steuer rund 20 % weniger Unfälle.
Versicherung: Viele Versicherer rechnen BF17 günstiger an.
Früher mobil: Schon mit 17, in Begleitung.
Kombinierbar: Mit B, B197, B78 und BE.
Für Eltern und Begleitpersonen
Begleitpersonen
Es dürfen mehrere Personen begleiten; alle stehen namentlich in der Prüfungsbescheinigung. Jede Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren Klasse B haben, bei Antragstellung höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister haben, beim Begleiten den Führerschein dabeihaben und unter 0,5 Promille und 3,5 ng/ml THC bleiben, ohne andere Drogen. Begleitpersonen sind Ansprechpartner, keine Fahrlehrer.
Gebühren beim Landratsamt Ebersberg (Stand 09/2026): Antrag 40,00 €, beim ersten Führerschein mit Probezeit 40,80 €. Beim Führerschein mit 17 zusätzlich 8,30 € je Begleitperson und 7,70 € für die Prüfungsbescheinigung. Andere Führerscheinstellen können abweichen.
Alle Infos für Eltern · Für BF17 brauchst du zusätzlich den BF17-Zusatzantrag und Unterlagen deiner Begleitpersonen und Erziehungsberechtigten: Komplette Checkliste
Begleitet in Deutschland und Österreich. Nach der neuen EU-Führerscheinrichtlinie soll begleitetes Fahren ab 17 künftig in der ganzen EU möglich werden.
Unverbindlich
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